Pflegeberatung Melanie Iborg – Unterstützung im Alltag

Kompetente 
Pflegeberatung im 
Tecklenburger Land, sowie Stadt- und Landkreis 
Osnabrück

Schön, dass Sie den Weg zu mir gefunden haben.

Wenn Pflege zum Thema wird, stehen viele Menschen plötzlich vor Fragen, mit denen sie sich nie beschäftigt haben. 

Wie bekomme ich einen Pflegegrad? Welche Leistungen stehen mir zu? Wie finde ich die passenden Unterstützungsangebote? 

Was braucht mein Angehöriger? Und was brauche ich?

Ich helfe Ihnen, den Überblick zu behalten und die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Auf Augenhöhe. Schritt für Schritt.

Meine Leistungen umfassen:

  • Beratungseinsätze nach § 37 Abs.3 SGB XI
  • Individuelle häusliche Einzel- und Gruppenschulungen nach § 45 SGB XI
  • Individuelle Pflegekurse nach Themenschwerpunkten wie „Was tun bei 
    Pflegebedürftigkeit?", Sturzprophylaxe, Demenz, Hilfsmittelversorgung etc.
  • Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a Abs 1 SGB XI

Neben den gesetzlich vorgesehenen Beratungseinsätzen unterstütze ich Sie auf Wunsch auch bei weiteren Fragen rund um Pflege und Versorgung.

Dazu gehören unter anderem:

• Unterstützung bei der Beantragung eines Pflegegrades
• Vorbereitung und Begleitung bei der Pflegegradeinstufung durch den medizinischen Dienst (MD)
• Beratung bei Höherstufungsanträgen
• Unterstützung bei Widersprüchen gegen Entscheidungen der Pflegekasse
• Informationen zu Pflegeleistungen und Entlastungsangeboten
• Hilfsmittel- und Wohnraumberatung
• Unterstützung bei Anträgen auf einen Schwerbehindertenausweis
• Beratung pflegender Angehöriger
• Orientierung und Hilfe in komplexen Pflegesituationen

Gemeinsam finden wir passende Lösungen für Ihre individuelle Situation.

Pflegegrad 2 bis 5?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen, sind gesetzlich verpflichtet, zwei mal jährlich einen Beratungseinsätze nach §37 Abs. 3 SGB XI in Anspruch zu nehmen.
Andernfalls kann das Pflegegeld gekürzt oder eingestellt werden. Die Kosten werden vollständig von der Pflegekasse übernommen.

Wichtiger Hinweis für Pflegegeldempfänger:

Wurden Sie von Iher Pflegekasse aufgefortert,  den Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI für das 1. Halbjahr 2026 nachzureichen? 

Ich unterstütze Sie gerne.
 

Kurzfristige Termine verfügbar!


 

Unterstützung im Alltag nach §45a SGB XI

Unterstützung wird nicht nur im Alter benötigt. 

Auch Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen sowie Familien mit pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen stehen häufig vor besonderen Herausforderungen im Alltag. 

Im Rahmen meiner Anerkennung nach § 45a SGB XI biete ich individuelle Unterstützungs- und Entlastungsleistungen an. Dazu gehören beispielsweise die stundenweise Betreuung in der Häuslichkeit, die Entlastung pflegender Angehöriger, die Strukturierung des Alltags sowie individuelle Hilfen zur Förderung von Orientierung und Selbstständigkeit.

Pflegende Angehörige leisten jeden Tag Enormes. 

Dennoch gibt es Situationen, in denen kurzfristig Unterstützung benötigt wird. Sei es durch einen wichtigen Termin, eine Erkrankung oder einfach, um neue Kraft zu schöpfen.

Darüber hinaus verfüge ich über ein Netzwerk zuverlässiger Kooperationspartner und helfe Ihnen gerne bei der Vermittlung passender Unterstützungsangebote, beispielsweise im Bereich Haushaltshilfe, Einkaufsbegleitung, Arztfahrten oder
weiterer Betreuungs- und Entlastungsleistungen.


Gerne berate ich Sie auch zur Nutzung des Entlastungsbetrages, sowie zu weiteren Leistungen der Pflegeversicherung.

Persönlicher Kontakt

Haben Sie Fragen oder möchten Sie einfach erstmal erzählen, wo Sie gerade stehen? Ich bin immer für Sie da.

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